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UL-Flugwoche Wallis

(Version en français ci en bas)

UL-Flugwoche in Münster VS

In Münster im Obergoms Kanton Wallis ist von Anfangs Juni bis Ende August ein offizielles Flugfeld aktiv. Das Flugfeld liegt im Obergoms zwischen Fiesch und dem Furkapass.
Vom Samstag 20. Juni bis Sonntag 28. Juni 2020 wird eine Flugwoche für UL-Piloten organisiert.
Zugelassen sind Ultralights mit Elektroantrieb.
Jeder kann teilnehmen solange er möchte. Tageweise oder die ganze Woche.

Die der Gemeinde Goms und der Flugplatzgenossenschaft Münster gehörende Infrastruktur kann zu folgenden Bedingungen genutzt werden:
 Startgebühr:                                              Fr. 20.- pro Start

Hangar- /Unterstandsmiete pro Nacht       Fr. 15.-

Campinggebühren: Erwachsene               Fr. 22.-

                              Junioren 6 – 25 Jahre  Fr. 12.-

                              Kinder                          Fr.  6.-

Einmalige Gebühr für Schlussreinigung   Fr. 100.- (gesamthaft, sofern notwendig, wird zwischen Michael Keller (Organisator) und Umberto Dünki (Flugfeldleiter) entschieden). Das Clubhaus mit Küche kann benutzt werden.

Erfahrung mit Fliegen im Gebirge wird vorausgesetzt.

Alle Piloten erhalten eine Einweisung über die Verfahren.

Für alle weiteren notwendigen Informationen siehe: www.flugplatzmuenster.ch
Eine Karte für die alpinen Berg- und Talwinde herunterladen mit: https://www.meteo-shv.ch/assets/media/Downloads/RZ_Alpines_Pumpen_A2.pdf

Anmeldung bis Ende Mai an den Organisator, Michael Keller, michael-keller@gmx.net. Bitte Fluggerät angeben.

Vor der Heimreise ist eine Startliste gewünscht und Bezahlung der Gebühren an Michael Keller.

Ob wir gegen Ende Juni überhaupt wieder reisen und fliegen können, ist im Moment leider sehr ungewiss.

Mit besten Grüssen

Michael Keller

Semaine de vol UL à Münster VS

Un aérodrome officiel est en activité à Münster, dans le canton du valais de début juin à fin août. L’aérodrome est situé  entre Fiesch et le col de la Furka.

Du samedi 20 juin au dimanche 28 juin 2020, une semaine de vol pour les pilotes d’ULM est organisée.

Sont approuvés les ULM à propulsion électrique.

Tout le monde peut participer aussi longtemps qu’il le souhaite. A la journée ou à la semaine.

L’infrastructure appartenant à la municipalité de Goms et à la coopérative de l’aérodrome de Münster peut être utilisée dans les conditions suivantes :

 Frais d’entrée : Fr. 20.- par départ

Location d’un hangar / abri par nuit Fr. 15.

les frais de camping : Adultes Fr. 22.

                              Juniors 6 – 25 ans Fr. 12.-

                              Enfants Fr. 6.-

Frais uniques pour le nettoyage final Fr. 100.00 (le total, si nécessaire, sera décidé entre Michael Keller (organisateur) et Umberto Dünki (gestionnaire de l’aérodrome)) Le clubhouse avec cuisine peut être utilisé.

Une expérience du vol en montagne est requise.

Tous les pilotes recevront un briefing sur les procédures.

Pour toute information complémentaire nécessaire, voir : www.flugplatzmuenster.ch

Téléchargez une carte des vents de montagne et de vallée avec : https://www.meteo-shv.ch/assets/media/Downloads/RZ_Alpines_Pumpen_A2.pdf

Inscription avant la fin du mois de mai auprès de l’organisateur, Michael Keller, michael-keller@gmx.net. Veuillez indiquer votre avion.

Avant le voyage de retour, une liste de départ est demandée et le paiement des frais est effectué à Michael Keller.

La question de savoir si nous pourrons voyager et reprendre l’avion vers la fin du mois de juin est malheureusement très incertaine pour le moment.

Avec mes meilleures salutations

Michael Keller

Traduit avec www.DeepL.com/Translator (version gratuite)

Flugfest Hagenbuch abgesagt

Flugfest Hagenbuch wird abgesagt

Seit Oktober 2019 befasste sich das OK Flugfest mit der Organisation des Familienevents, der am 15./16. August in Hagenbuch stattfinden sollte. Angesichts der aktuellen Lage muss das Flugfest abgesagt werden.

Wöchentlich erhält das OK Flugfest Anfragen von Piloten wie auch von Ausstellern und Flugbegeisterten. Das Flugfest Hagenbuch, welches dieses Jahr zum 5. Mal stattgefunden hätte, hat sich etabliert und verbreitet eine grosse Faszination. Natürlich ist auch das Rahmenprogramm bereits am entstehen, wobei schon einige Attraktionen feststanden. Angesichts der aktuellen Lage durch die unsichere Zukunft wegen des Corona-Virus, kann das OK aber im Moment keine Attraktionen verpflichten, da zum heutigen Zeitpunkt nicht sicher ist, ob man im August schon wieder solche Grossanlässe durchführen kann.

Ein weiteres Problem ist die Finanzierung. Um ein Fest dieser Grössenordnung mit diversen Attraktionen durchführen zu können, benötigt das Flugfest Unterstützung durch Sponsoren, welche aktuell ihre Zusagen zurückziehen, da die finanzielle Zukunft vieler Firmen nicht gesichert sind.

Tobias Kappeler, OK-Prasident des Flugfest, muss nun schweren Herzens die Absage des Flugfest Hagenbuch verkünden. „Die kommende Sitzung wird via Webcam stattfinden. Wann das Flugfest wieder stattfinden wird, ist aktuell noch ungewiss“, so Tobias Kappeler. Viele Ausgaben sind natürlich schon getätigt, das Land für das Gelände, Saatgut für die Piste, Sponsoringunterlagen uvm.

23. März 2020
Roman Gull, Marketing OK Flugfest

CoronaVIRUS – GV auf September verschoben

Die Coronapandemie und die exponentiell steigende Zahl von Infizierten macht leider auch nicht vor unserer Art des Fliegens halt. Da sich die Entwicklung in den nächsten Monaten nur sehr schwer einschätzen lässt, haben wir uns im Vorstand entschlossen, die geplante GV aus Sicherheitsüberlegungen zu verschieben. Die GV soll – wenn nichts unerwartetes passiert – im September stattfinden. Wir werden die Entwicklung bis Ende April abwarten und dann über den Termin entscheiden.

Sperrung Flugplatz Winterthur

Wegen dem Coronavirus bleibt der Flugplatz Winterthur für jeden Flugbetrieb gesperrt. Sobald sich die Situation ändert, werden wir euch informieren.

Da möglicherweise andere Plätze den gleichen Weg gehen, ist es sehr wichtig, dass ich euch vor jeder Flugbewegung über den aktuellen Stand erkundigt.

Hagenbuch Air Show Sa.15.08.2020 – So.16.08.2020

Wir wurden zu diesem einzigartigen Event eingeladen. E-Fluggeräte alles Kategorien sind willkommen. Weitere Infos werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Die Hagenbuch Air Show findet auch im Jahr 2020 wieder statt – ein Publikumsmagnet in der Ostschweiz mit 7500+ Besuchern (Bezug: 4. Auflage@2017), organisiert vom Verein Flugfest Hagenbuch.

Neben einem Fly-In von Flugzeugen der GA wird es wieder eine abwechslungsreiche Flugshow für die Besucher geben (Kunstflug, Oldtimer, Innovationen), in Blöcken von ca. 10-20 Minuten pro Attraktion.

Unsere temporäre Graspiste wird in der Größe 710m x 30m vorbereitet. Auch hier besteht die Möglichkeit, die geparkten Flugzeuge durch die Crew auf einem gesicherten Bereich inmitten des Besucherbereichs zu präsentieren. Das Interesse an dieser Art von Interaktion war 2017 enorm, insbesondere der direkte Kontakt mit dem Erfinder/Erbauer/Piloten wurde vom Publikum sehr geschätzt.

http://www.flugfest.ch/

3. Elektrohängegleiter-Treffen vom Sa 23./ So 24. Mai 2020

Buttwil Flugplatz auf dem Lindenberg 

LSZU 2072 ft/723müM 122.155 

Temp Betriebsordnung für E-Flugweekend 

1 Flugbetrieb 

1.1 Allgemeines Folgende Regelungen sind mit dem Flugfeld-Besitzer und dem Vorstand der Segelfluggruppe Zürich SGZ vereinbart und müssen eingehalten werden. 

Starts und Landungen von mit einem Elektromotor angetriebenen Luftfahrzeugen haben in Richtung 34 zu erfolgen, Piste 16 wird von allen Flugzeugen nur bei Föhn oder in Ausnahme-Situationen benutzt. 

Funk: Buttwil Aerodrome auf 122.155 MHz (8.33kHz-Raster) Flugplatzhöhe: 2372 ft (entsprechend 723 müM) 

Luftraum: Direkt über dem Platz: TMA LSZH7 untere Grenze 7500 ft (2300m), 

nördlich unmittelbar nach Ausflug: TMA LSZH6 5500 ft (1700m), westlich: TMA LSZH8 6500 ft (2000m). Piloten müssen sich über die Luftraumstrukturen vorgängig selber informieren und eine aktuelle Karte mit sich führen. 

Parken: Eigene Flugzeuge so parkieren, dass andere Flugzeuge ungehindert zu Hallen und Pisten rollen können. 

Piste: Nur für Start und Landung von Luftfahrzeugen vorgesehen. 

Nur abflugbereite Flugzeuge dürfen auf die Motorflugpiste rollen. Es können beide Pisten 34, Segelflug und Motorflug für den Start benutzt werden. Motorschirm-Piloten werden den Schirm, wenn es die Verhältnisse zulassen, 30 Meter vor dem Pistenkopf 34 auf der Segelflugpiste auslegen. Ansonsten sind sämtliche Vorbereitungen neben der Piste zu erledigen, um die Piste so kurz wie möglich zu blockieren. 

Rollen: Auf dem Rollweg und der Piste ist Funkbereitschaft des verantw. Piloten Pflicht! 

Bewegungen sind vorgängig als Blindmeldung über Funk zu kommunizieren. Nach der Landung auf der Segelflug Piste zurück zum Aufstellplatz rollen. Der Segelflugzeug-Park liegt am östlichen Pistenrand des Pistenkopfs 34 (Funkspruch: «Swift XXXX back track RW 34 on Glider Strip, … rolle zurück auf der Segelflugpiste 34 »). 

Es darf nur mit einem Flugleiter gestartet werden, der allerdings lediglich Informationen bereitstellt. Es handelt sich um keinen kontrollierten Flugplatz, jeder Pilot ist selbst verantwortlich. Der Flugleiter kann die Piloten unterstützen und aus Sicherheitsgründen auch bestimmend eingreifen. 

1.2 Flugbetriebszeiten Beginn Flugbetrieb Werktags: 07:30 LT Sonn-, und Feiertage: 09:00 LT Ende Flugbetrieb spätestens: Ende der bürgerlichen Abenddämmerung 

Betriebsreglement für E-Flug-Weekend LSZU.docx Seite 2 

1.3 Flugbetriebsregeln, Ausweise etc. 

a) Jeder Pilot hat einen gültigen Pilotenschein. Ohne gültige Lizenz darf ein verantwortlicher 

Pilot nicht am Flugbetrieb auf dem Flugplatz Buttwil teilnehmen. b) Bei den eingesetzten Fluggeräten müssen die entsprechenden Versicherungen 

vorhanden sein. c) Flugfunk muss vorhanden sein. d) UL und Motorschirm: Motor muss den Bestimmungen der VLK, Art. Art. 10a20 genügen e) Vor Beginn eines Fluges ist das entsprechende Luftfahrzeug zu checken. f) Auf die unbedingte Einhaltung aller luftrechtlichen Bestimmungen wird hier ausdrücklich 

hingewiesen, insbesondere unerlaubter Kunstflug, Tiefflug, Einhalten der Platzrunde usw. 

1.4 Aufbau und Checklauf motorgetriebener Luftfahrzeuge Der Aufbau der rollfähigen Fluggeräte ist beim SKYLARK Hangar, dem Aufbauplatz der rollfähigen e- Flz (siehe Bild-Anhang) vorgesehen. Die nicht rollfähigen Fluggeräte und Motorgleitschirme reihen sich bei den Segelfliegern am Pistenrand ein. Beim Checklauf von Triebwerken ist darauf zu achten, dass der Propeller-Strahl nicht auf andere Flugzeuge und keinesfalls in eine offene Halle gerichtet wird. Das Checklaufen und der Vorflug-Test der Triebwerke sollen mit genügend Abstand zu anderen Gerätschaften absolviert werden. Der Flugbetrieb darf dabei nicht behindert werden. 

1.5 Ultraleichtflug Die Landevolte (siehe Bilder im Anhang) ist unter Zugrundelegung der Separierung der anderen Klassen von landendenden Flugzeugen verbindlich festgelegt und von den Piloten in allen Phasen einzuhalten. tiefe Vorbeiflüge und touch and go‘s sind unzulässig. Die rechte Landevolte 34 wird nur in Ausnahme-Fällen von den Motorfliegern benutzt, sodass fast ausschliesslich Segelflugzeuge und UL’s diesen Anflug wählen. 

Betriebsreglement für E-Flug-Weekend LSZU.docx Seite 3 

1.6 Aus- und Anflug Unnötigen Lärm vermeiden, Ortschaften müssen weiträumig umflogen werden. Jeder Pilot meldet sich vor seinem Flug beim Flugleiter persönlich, gibt ihm seine Kennung und Flugabsicht bekannt. Der Start erfolgt, nachdem sich der Pilot durch Beobachtung des Luftraums und Abhören des Funks orientiert hat, dass sich kein Flugzeug im Landeanflug befindet und gibt dann seine Absicht mit „XXX is taking off RW 34“ (XXX startet auf der Piste 34) bekannt. Beim Start und Abflug darauf achten, möglichst schnell aus dem Ausflugsbereich der Piste 34 hinauszufliegen. Im Ein- und Ausflugbereich ist es sinnvoll, die Position und die Höhe via Blindmeldung anzugeben, sobald sich am Funk ein startendes oder einfliegendes Flugzeug meldet. Es gibt zwei zwingende Melde-Punkte für Aus- und Einflug: 1. Beim Ausflug von Piste 34: Ca. 3 Km nördlich liegt eine zwar abgebaute aber immer noch gut sichtbare Bloodhoundstation. Hier ist Position (Raketenstation), Höhe und weitere Flugabsicht zu melden. Das Gleiche gilt beim Einflug über diesen Punkt. 2. Beim Anflug auf den Flugplatz von Süden her steht ca. 5 km vor der Piste 34 eine markante Antenne. Hier werden die Kennung, der Flugzeugtyp, die Position (Horben), die Höhe und die Absicht gemeldet. Funkspruch lautet z.B.: „Buttwil Aerodrome Swift xxxx, Horben 3‘500 ft for Landing runway 34“. Auf Deutsch z.B.: „ Swift XXXX, Horben 3‘500 Fuss für Landung Piste 34“ Overhead Einflüge dürfen nur über 4‘000 ft erfolgen (z.B. „Buttwil Aerodrome XXXX Sector West 5‘000 ft entering via Overhead for Landing RW 34“, (geht auch auf Deutsch). Abkreisraum, Gegenanflug, Queranflug und Endanflug werden natürlich standardmässig auf D od. E gemeldet (Achtung: Es handelt sich um eine Rechtsvolte östlich der Piste zwischen Flugplatz und dem Dorf Buttwil). Wenn immer möglich im Endanflug hoch anfliegen, die Piste ist lang genug, über alles ca. 700 m. 

Die linke Volte 34 ist den Motorfliegern vorbehalten und darf für den Elektro-UL Anflug nur über 4‘000 ft überflogen werden. 

Die Piste 34 ist die Haupt-Start-Piste, die Piste 16 wird nur im Notfall, z.B. bei Seilriss benutzt. 

Bitte bedenke, der Flugplatz liegt auf einer Hochebene, östlich des Lindenbergkammes. Das heisst, beim Anflug aus Westen muss zuerst der Kamm des Lindenbergs (annähernd 900 m / 3‘000 ft) überflogen werden, bei fehlender Thermik muss noch etwas Saft in der Batterie sein. Bei Westwind liegt der Flugplatz im Lee, und bei Bise liegt die Lande-Volte im Hangaufwind, dann wird aus dem Abkreisraum leicht ein „Aufkreisraum“. 

Betriebsreglement für E-Flug-Weekend LSZU.docx Seite 4 

Platzbereich 

1.7 Betreten des Platzbereichs Das Befahren mit dem Auto des Flugplatzbereiches ist nicht erlaubt, es führt eine Strasse rund um die Piste, welche als Dislokation der Hänger benutzt werden kann. Bei Schäden an Privatfahrzeugen übernehmen weder der Flugplatzhalter, der Verein SGZ noch die Organisatoren des E-Flugweekends irgendeine Haftung. Gäste/Besucher können ihre Hänger zum jeweiligen Aufbauplatz ihres Flz. Fahren, müssen dann aber ihre Fahrzeuge aus Platzgründen beim Besucher-Parkplatz (Eingangs der Zufahrt zum Flugplatz) oder in begrenzter Anzahl beim Restaurant abstellen (wer konsumiert, darf hier parkieren). Parkieren innerhalb des Flugplatz- bzw. des Pistenbereichs sind nicht erlaubt. 

1.8 Grillstelle Der Grillplatz mit allem Zubehör ist nach jeder Nutzung von allen beteiligten Benutzern wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Dazu gehören insbesondere die Reinigung sowie die Entsorgung der Abfälle. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten. 

1.9 WC und Duschanlagen Die WC- und die Duschanlagen sind von allen Benutzern in sauberem Zustand zu verlassen. 

1.10 Spielplatz Prinzipiell gilt: Eltern haften für ihre Kinder. 

2 Umweltschutz 

2.1 Abfall Abfall gehört ausschliesslich in die Mülleimer. Ebenso werden die rauchenden Mitglieder und Gäste/Besucher eingeladen, keine Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen. 

3 Gebühren Pauschale für diesen Anlass: CHF 20.- (beinhaltet 3 Landungen) Weitere Landungen: CHF 5.- Bezahlungsort C-Büro Verpflegung im Restaurant Hangar Stromanschluss (Batterien laden) kostenlos im Hangar der SGZ Parkgebühr (Auto inkl. Anhänger): kostenlos Campingplatz für Zelt oder Camper: kostenlos, wird vor Ort, je nach Gras-Höhe gezeigt Übernachten individuell, AirB&B Buttwil, Hotel Guggibad Buttwil, usw 

Betriebsreglement für E-Flug-Weekend LSZU.docx Seite 5 

Anhang Flugplatzsituation 

Organisation (Blick von Südost Richtung Nordwest, d.h. Richtung Piste 34) 

An- und Abflugprozedere 

Betriebsreglement für E-Flug-Weekend LSZU.docx Seite 6 

Publizierte Volten 

Betriebsreglement für E-Flug-Weekend LSZU.docx Seite 7 

Offizielle Publikation 

Betriebsreglement für E-Flug-Weekend LSZU.docx Seite 8 

English only

Ein wichtiger Entscheid für uns: Hobbypiloten in der Schweiz müssen bei Sichtflug nicht in Englisch funken. Sie können auch eine ortsübliche Landessprache sprechen. Der Ständerat hat oppositionslos einer Motion aus dem Nationalrat zugestimmt. Der Bundesrat passt nun die Verordnung an. Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte, sie wehre sich nicht mehr dagegen. Gleichzeitig betonte sie, der Entscheid «no more English only» gehe zu Lasten der Sicherheit. Die Aufregung komme ihr «etwas merkwürdig» vor, stellte Sommaruga fest. Auf etlichen Regionalflugplätzen werde die Englisch-Regelung bereits umgesetzt. Gewehrt hatte sich vor allem der Flugplatz Sitten.

Flugtag verschoben auf den 30.11.2019

Liebe Elektroflug-Schweiz MitgliederInnen

Die anhaltende Tiefdruck-Wetterlage am Samstag macht eine sinnvolle Durchführung des Flugtags auf dem Flugplatz Winterthur unsicher. Am Samstag werden voraussichtlich trockene Bedingungen sein aber leider lässt sich das nicht mit Sicherheit voraussagen. Ausserdem könnte es auch relativ viel Wind haben, was für die Gleitschirmsysteme problematisch ist.

Da einige relativ viel Aufwand haben, um herzukommen, wurde ich gebeten und bin auch selber zu dem Schluss gekommen, dass es sinnvoller sein wird, den Flugtag auf den 30.11.2019 zu verschieben.

Ich hoffe, dass uns dann ein stabiles Hoch beschert wird.

Beste Grüsse,
Ales Hubacek
Vorstand