3. Elektrohängegleiter-Treffen vom Sa 23./ So 24. Mai 2020

Buttwil Flugplatz auf dem Lindenberg 

LSZU 2072 ft/723müM 122.155 

Temp Betriebsordnung für E-Flugweekend 

1 Flugbetrieb 

1.1 Allgemeines Folgende Regelungen sind mit dem Flugfeld-Besitzer und dem Vorstand der Segelfluggruppe Zürich SGZ vereinbart und müssen eingehalten werden. 

Starts und Landungen von mit einem Elektromotor angetriebenen Luftfahrzeugen haben in Richtung 34 zu erfolgen, Piste 16 wird von allen Flugzeugen nur bei Föhn oder in Ausnahme-Situationen benutzt. 

Funk: Buttwil Aerodrome auf 122.155 MHz (8.33kHz-Raster) Flugplatzhöhe: 2372 ft (entsprechend 723 müM) 

Luftraum: Direkt über dem Platz: TMA LSZH7 untere Grenze 7500 ft (2300m), 

nördlich unmittelbar nach Ausflug: TMA LSZH6 5500 ft (1700m), westlich: TMA LSZH8 6500 ft (2000m). Piloten müssen sich über die Luftraumstrukturen vorgängig selber informieren und eine aktuelle Karte mit sich führen. 

Parken: Eigene Flugzeuge so parkieren, dass andere Flugzeuge ungehindert zu Hallen und Pisten rollen können. 

Piste: Nur für Start und Landung von Luftfahrzeugen vorgesehen. 

Nur abflugbereite Flugzeuge dürfen auf die Motorflugpiste rollen. Es können beide Pisten 34, Segelflug und Motorflug für den Start benutzt werden. Motorschirm-Piloten werden den Schirm, wenn es die Verhältnisse zulassen, 30 Meter vor dem Pistenkopf 34 auf der Segelflugpiste auslegen. Ansonsten sind sämtliche Vorbereitungen neben der Piste zu erledigen, um die Piste so kurz wie möglich zu blockieren. 

Rollen: Auf dem Rollweg und der Piste ist Funkbereitschaft des verantw. Piloten Pflicht! 

Bewegungen sind vorgängig als Blindmeldung über Funk zu kommunizieren. Nach der Landung auf der Segelflug Piste zurück zum Aufstellplatz rollen. Der Segelflugzeug-Park liegt am östlichen Pistenrand des Pistenkopfs 34 (Funkspruch: «Swift XXXX back track RW 34 on Glider Strip, … rolle zurück auf der Segelflugpiste 34 »). 

Es darf nur mit einem Flugleiter gestartet werden, der allerdings lediglich Informationen bereitstellt. Es handelt sich um keinen kontrollierten Flugplatz, jeder Pilot ist selbst verantwortlich. Der Flugleiter kann die Piloten unterstützen und aus Sicherheitsgründen auch bestimmend eingreifen. 

1.2 Flugbetriebszeiten Beginn Flugbetrieb Werktags: 07:30 LT Sonn-, und Feiertage: 09:00 LT Ende Flugbetrieb spätestens: Ende der bürgerlichen Abenddämmerung 

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1.3 Flugbetriebsregeln, Ausweise etc. 

a) Jeder Pilot hat einen gültigen Pilotenschein. Ohne gültige Lizenz darf ein verantwortlicher 

Pilot nicht am Flugbetrieb auf dem Flugplatz Buttwil teilnehmen. b) Bei den eingesetzten Fluggeräten müssen die entsprechenden Versicherungen 

vorhanden sein. c) Flugfunk muss vorhanden sein. d) UL und Motorschirm: Motor muss den Bestimmungen der VLK, Art. Art. 10a20 genügen e) Vor Beginn eines Fluges ist das entsprechende Luftfahrzeug zu checken. f) Auf die unbedingte Einhaltung aller luftrechtlichen Bestimmungen wird hier ausdrücklich 

hingewiesen, insbesondere unerlaubter Kunstflug, Tiefflug, Einhalten der Platzrunde usw. 

1.4 Aufbau und Checklauf motorgetriebener Luftfahrzeuge Der Aufbau der rollfähigen Fluggeräte ist beim SKYLARK Hangar, dem Aufbauplatz der rollfähigen e- Flz (siehe Bild-Anhang) vorgesehen. Die nicht rollfähigen Fluggeräte und Motorgleitschirme reihen sich bei den Segelfliegern am Pistenrand ein. Beim Checklauf von Triebwerken ist darauf zu achten, dass der Propeller-Strahl nicht auf andere Flugzeuge und keinesfalls in eine offene Halle gerichtet wird. Das Checklaufen und der Vorflug-Test der Triebwerke sollen mit genügend Abstand zu anderen Gerätschaften absolviert werden. Der Flugbetrieb darf dabei nicht behindert werden. 

1.5 Ultraleichtflug Die Landevolte (siehe Bilder im Anhang) ist unter Zugrundelegung der Separierung der anderen Klassen von landendenden Flugzeugen verbindlich festgelegt und von den Piloten in allen Phasen einzuhalten. tiefe Vorbeiflüge und touch and go‘s sind unzulässig. Die rechte Landevolte 34 wird nur in Ausnahme-Fällen von den Motorfliegern benutzt, sodass fast ausschliesslich Segelflugzeuge und UL’s diesen Anflug wählen. 

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1.6 Aus- und Anflug Unnötigen Lärm vermeiden, Ortschaften müssen weiträumig umflogen werden. Jeder Pilot meldet sich vor seinem Flug beim Flugleiter persönlich, gibt ihm seine Kennung und Flugabsicht bekannt. Der Start erfolgt, nachdem sich der Pilot durch Beobachtung des Luftraums und Abhören des Funks orientiert hat, dass sich kein Flugzeug im Landeanflug befindet und gibt dann seine Absicht mit „XXX is taking off RW 34“ (XXX startet auf der Piste 34) bekannt. Beim Start und Abflug darauf achten, möglichst schnell aus dem Ausflugsbereich der Piste 34 hinauszufliegen. Im Ein- und Ausflugbereich ist es sinnvoll, die Position und die Höhe via Blindmeldung anzugeben, sobald sich am Funk ein startendes oder einfliegendes Flugzeug meldet. Es gibt zwei zwingende Melde-Punkte für Aus- und Einflug: 1. Beim Ausflug von Piste 34: Ca. 3 Km nördlich liegt eine zwar abgebaute aber immer noch gut sichtbare Bloodhoundstation. Hier ist Position (Raketenstation), Höhe und weitere Flugabsicht zu melden. Das Gleiche gilt beim Einflug über diesen Punkt. 2. Beim Anflug auf den Flugplatz von Süden her steht ca. 5 km vor der Piste 34 eine markante Antenne. Hier werden die Kennung, der Flugzeugtyp, die Position (Horben), die Höhe und die Absicht gemeldet. Funkspruch lautet z.B.: „Buttwil Aerodrome Swift xxxx, Horben 3‘500 ft for Landing runway 34“. Auf Deutsch z.B.: „ Swift XXXX, Horben 3‘500 Fuss für Landung Piste 34“ Overhead Einflüge dürfen nur über 4‘000 ft erfolgen (z.B. „Buttwil Aerodrome XXXX Sector West 5‘000 ft entering via Overhead for Landing RW 34“, (geht auch auf Deutsch). Abkreisraum, Gegenanflug, Queranflug und Endanflug werden natürlich standardmässig auf D od. E gemeldet (Achtung: Es handelt sich um eine Rechtsvolte östlich der Piste zwischen Flugplatz und dem Dorf Buttwil). Wenn immer möglich im Endanflug hoch anfliegen, die Piste ist lang genug, über alles ca. 700 m. 

Die linke Volte 34 ist den Motorfliegern vorbehalten und darf für den Elektro-UL Anflug nur über 4‘000 ft überflogen werden. 

Die Piste 34 ist die Haupt-Start-Piste, die Piste 16 wird nur im Notfall, z.B. bei Seilriss benutzt. 

Bitte bedenke, der Flugplatz liegt auf einer Hochebene, östlich des Lindenbergkammes. Das heisst, beim Anflug aus Westen muss zuerst der Kamm des Lindenbergs (annähernd 900 m / 3‘000 ft) überflogen werden, bei fehlender Thermik muss noch etwas Saft in der Batterie sein. Bei Westwind liegt der Flugplatz im Lee, und bei Bise liegt die Lande-Volte im Hangaufwind, dann wird aus dem Abkreisraum leicht ein „Aufkreisraum“. 

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Platzbereich 

1.7 Betreten des Platzbereichs Das Befahren mit dem Auto des Flugplatzbereiches ist nicht erlaubt, es führt eine Strasse rund um die Piste, welche als Dislokation der Hänger benutzt werden kann. Bei Schäden an Privatfahrzeugen übernehmen weder der Flugplatzhalter, der Verein SGZ noch die Organisatoren des E-Flugweekends irgendeine Haftung. Gäste/Besucher können ihre Hänger zum jeweiligen Aufbauplatz ihres Flz. Fahren, müssen dann aber ihre Fahrzeuge aus Platzgründen beim Besucher-Parkplatz (Eingangs der Zufahrt zum Flugplatz) oder in begrenzter Anzahl beim Restaurant abstellen (wer konsumiert, darf hier parkieren). Parkieren innerhalb des Flugplatz- bzw. des Pistenbereichs sind nicht erlaubt. 

1.8 Grillstelle Der Grillplatz mit allem Zubehör ist nach jeder Nutzung von allen beteiligten Benutzern wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Dazu gehören insbesondere die Reinigung sowie die Entsorgung der Abfälle. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten. 

1.9 WC und Duschanlagen Die WC- und die Duschanlagen sind von allen Benutzern in sauberem Zustand zu verlassen. 

1.10 Spielplatz Prinzipiell gilt: Eltern haften für ihre Kinder. 

2 Umweltschutz 

2.1 Abfall Abfall gehört ausschliesslich in die Mülleimer. Ebenso werden die rauchenden Mitglieder und Gäste/Besucher eingeladen, keine Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen. 

3 Gebühren Pauschale für diesen Anlass: CHF 20.- (beinhaltet 3 Landungen) Weitere Landungen: CHF 5.- Bezahlungsort C-Büro Verpflegung im Restaurant Hangar Stromanschluss (Batterien laden) kostenlos im Hangar der SGZ Parkgebühr (Auto inkl. Anhänger): kostenlos Campingplatz für Zelt oder Camper: kostenlos, wird vor Ort, je nach Gras-Höhe gezeigt Übernachten individuell, AirB&B Buttwil, Hotel Guggibad Buttwil, usw 

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Anhang Flugplatzsituation 

Organisation (Blick von Südost Richtung Nordwest, d.h. Richtung Piste 34) 

An- und Abflugprozedere 

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Publizierte Volten 

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Offizielle Publikation 

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