Elektroflug in der Schweiz

Der 15. Juli 2015 war ein grosser Tag für die UL-Fliegerei in der Schweiz. Nach dem umfassenden Verbot Mitte der achtziger Jahre dürfen endlich wieder motorisierte Hängegleiter legal fliegen. Diese Lockerung betrifft zwar ausschliesslich Geräte mit Elektroantrieb – trotzdem ist dieser Entscheid ein grosser Gewinn für die UL-Fliegerei in unserem Land.

Die über Jahrzehnte hinweg herrschenden Vorurteile bezüglich Lärmemissionen und möglichen Beeinträchtigungen von Mensch und Natur, konnten mit der Entwicklung neuer Antriebskonzepte weitgehend zerstreut werden. Die neuen in der Schweiz zugelassenen Fluggeräte, werden nicht mehr mit Kolbenmotoren angetrieben, sondern mit modernsten Elektromotoren, welche mit ausgereifter Elektronik einen sicheren Betrieb gewährleisten. Je nach Fluggerät sind mit den heute üblichen Akkus lange Flugzeiten kein Problem mehr.

Diese neue Art der Fliegerei erschliesst für alle interessierten PilotenInnen ganze neue Horizonte bei der Ausübung ihrer Passion.

Es ist sehr wichtig, dass die Etablierung der E-Fliegerei in der Schweiz mit Rücksicht, Toleranz und grösstmöglicher Professionalität stattfindet.

Vol Électrique Suisse