Die Fluggeräte, welche in der Schweiz seit Mitte 2015 legal geflogen werden können, müssen der Deutschen Lufttüchtigkeitsverordnung nach NFL II 23/05 (oder einer zum Zeitpunkt der Musterprüfung gültigen) entsprechen und von einer unabhängigen Stelle geprüft worden sein, bzw. muss vom Hersteller eine schriftliche Bestätigung vorliegen, dass das Gerät der Vorgaben der NFL entspricht.
Generell gilt, dass Elektro-Systeme, welche in Deutschland mustergeprüft wurden oder einer dort anerkannten Musterprüfung entsprechen (Österreich) auch in der Schweiz geflogen werden dürfen.