Funken in der Landessprache

Sommaruga Simonetta, Bundesrätin, 11.06.19:

In der Schweiz besteht die Herausforderung, dass wir vier Landessprachen haben und drei davon in der Luftfahrt benutzt werden. Das dadurch mögliche Sprachengemisch im Luftverkehr birgt die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen und damit auch von Risiken in der Flugverkehrsleitung. Zudem ist es aufgrund dieser Vielsprachigkeit für den Funk mithörende, also auch fremdsprachige Pilotinnen und Piloten schwierig, sich ein Bild von der Situation machen zu können. Man spricht hier von der “situational awareness”. 
Im Sinne der Sicherheit muss daher festgelegt werden, in welcher Sprache in der Luftfahrt kommuniziert werden soll. Mit dem am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Artikel 10a des Luftfahrtgesetzes hat der Gesetzgeber seinen Willen geäussert, dass die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst im Luftraum über der Schweiz auf Englisch stattfindet. Ausnahmen sind gemäss Luftfahrtgesetz nur dann möglich, wenn es die Flugsicherheit erfordert. Diese Ausnahmemöglichkeiten sind in den Artikeln 5 und 5a der Verordnung über den Flugsicherungsdienst vorgesehen. Diese Bestimmungen sind ebenfalls seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft. 
Durch die Annahme des Antrages in der KVF-NR hat sich diese Ausgangslage für das Bazl vorderhand nicht geändert. Die in Kraft stehenden Rechtsgrundlagen sind daher umzusetzen. Das Bazl hat das Begehren der Kommissionsmotion trotzdem sorgfältig geprüft. Die Abwägung der Interessen hat ergeben, dass dem Sicherheitsgewinn durch “English only” keine vergleichbar begründeten Interessen an zusätzlichen Ausnahmen gegenüberstehen. Gemäss den geltenden Ausnahmebestimmungen in der Verordnung ist in den gesamten Lufträumen der Klasse E und G, in welchen sich die allgemeine Luftfahrt weitgehend bewegt und welche insbesondere den Bereich vieler unkontrollierter Flugplätze sowie weite Teile des unteren Luftraums umfassen, die Verwendung von Lokalsprachen nach wie vor möglich. 
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Mai dieses Jahres die Motion Jauslin aus der Frühlingssession mit dem Titel “Der Bundesrat soll den falsch eingeleiteten Weg zur Flugsicherheit korrigieren”, welche in die gleiche Richtung wie jetzt die Frage von Herrn Nationalrat Egger zielt, zur Ablehnung beantragt hat.

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=46233